Trifft auf Sie eines der folgenden Symptome zu, dürfen Sie die Tennisanlage nicht betreten:
1. Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen)
2. Erhöhte Körpertemperatur/ Fieber
3. Durchfall
4. Geruchs- oder Geschmacksverlust
5. Kontakte innerhalb der letzten 14 Tage, bei denen ein Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung vorliegt oder bestätigt wurde.
- Bitte vor dem Betreten der Halle die Hände desinfizieren!
- Die Türklinke ist mit einer Türgriffhülle versehen, diese schützt vor Viren und Bakterien.
- Beachten Sie unbedingt alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Hygienevorschriften auch auf der Tennisanlage. Wichtigstes Grundprinzip ist dabei, ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten und Innenräume dürfen nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden. Zum Training dürfen diese abgenommen werden. Des Weiteren: Niesen/ Husten in Armbeuge, regelmäßiges Händewaschen etc.
- Zwischen allen Besuchern und Mitwirkenden muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
Für die Besucher und Zuschauer gilt in geschlossenen Räumen Maskenpflicht. - Körperkontakt sollte unterbleiben: kein Handshake, kein Abklatschen, etc. Wo immer möglich, ist ein
MINDESTABSTAND zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. - Das Training sollte kontaktlos erfolgen, die Spieler sollten den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Doppelspiel und Großgruppentraining ist erlaubt.
- Die Nutzung von Tennishallen ist zu Trainingszwecken und zum freien Spiel (Einzel und Doppel) und zum Wettkampf erlaubt. Geleitete Trainingseinheiten sind auf 120 Minuten zu beschränken. Zwischen den einzelnen Trainingseinheiten muss ausreichend gelüftet werden.
- Umkleiden, Duschen und Toiletten sind unter Einhaltung des Mindestabstands, der Hygieneregeln und der maximal zulässigen Personenzahl geöffnet. In den Toiletten und Umkleiden müssen Masken getragen werden.
- Alle anwesenden Personen auf der Tennisanlage sind verpflichtet, sich in dem vom Verein bereitgestellten Dokumentationssystem mit Name, Vorname, Aufenthaltszeitraum, Telefonnummer oder E-Mail zu registrieren.
- Die hier genannten Regeln gelten auch für Eltern oder Begleitpersonen von Kindern. Bitte sorgen Sie auch dafür, dass die Kinder die Regeln kennen und einhalten.
Bitte beachten Sie unbedingt diese Regeln. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass auf Tennisanlagen die Hygiene- und Verhaltensregeln eingehalten werden. Beim Betreten der Anlage ist von jeder Person ab sechs Jahren eine Mund-Nasen-Bedeckung mitzuführen und im Bedarfsfall (siehe oben) aufzusetzen. Nur so ist gewährleistet, dass es zu keiner Erhöhung der Infektionszahlen kommt, die nun erfolgte Freigabe des Tennissports weiter Bestand hat und weitere Lockerungen folgen können.