Spielsaison
Die Spielsaison dauert in der Regel von April bis Ende Oktober.
Der genaue Spielbeginn und der Saisonabschluss werden vom Vorstand festgelegt und bekanntgegeben.
Spielberechtigung
Grundsätzlich spielberechtigt sind aktive jugendliche und erwachsene Vereinsmitglieder sowie Ehrenmitglieder.
Passive bzw. fördernde Mitglieder nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht.
Gastspieler
Gastspieler, die nicht Mitglied des Tennisvereins Mitterfels sind, haben eine Gastspielgebühr von EUR 5,00 Euro pro Spieltag zu entrichten. Die Gastspielgebühr kann in bar bei den Vorständen oder mittels eines in den Briefkasten am Vereinsheim einzuwerfenden Umschlages entrichtet werden.
Das Gastrecht darf nicht dazu missbraucht werden, die Begründung einer regulären Mitgliedschaft zu umgehen.
Vorrang von Mannschaftsspielen, Turnieren und Training
Mannschaftsspiele, Turniere, der Trainingsbetrieb der auf der Anlage tätigen Tennistrainer und das Mannschaftstraining haben in dieser Reihenfolge Vorrang untereinander bzw. vor dem freien Spiel.
Die Einteilung der Plätze für die jeweiligen Verwendungen und die Entscheidung in Streitfragen obliegen allein dem Sportwart bzw. der Vorstandschaft.
Über die Platzbelegung durch o. g. Veranstaltungen und Platzsperren wird durch einen entsprechenden Plan bzw. kurzfristige Hinweise an der Informationstafel am Clubhaus und auf der Vereinshomepage laufend informiert.
Platzbelegung im freien Spiel
Vor Beginn des freien Spielens ist der Mitgliedsausweis am Vereinsheim für den jeweiligen Platz ausgehängt werden.
Die Spieldauer inklusive Platzpflege beträgt, sofern der Bedarf größer als die Platzkapazität ist, sowohl für Einzel als auch für Doppel 60 Minuten.
Ein Weiterstecken ist erst fünf Minuten vor Ablauf der Spielzeit gestattet.
Mindestens einer der beteiligten Spieler muss vom Einstecken bis zum Spielbeginn anwesend sein.
Benutzung und Pflege der Plätze
Die Plätze dürfen nur mit geeigneten Tennisschuhen (nicht mit Joggingschuhen o. ä.) betreten werden.
Die Plätze sind bei Trockenheit sowohl vor als auch nach der Spielzeit zu beregnen.
Nach dem Spielen sind die Plätze auf der ganzen Fläche bis zu den Zäunen bzw. seitlichen Begrenzungen abzuziehen und die Linien abzufegen.
Nach Regenfällen oder sofern die Plätze am Spieltag offensichtlich noch nicht gepflegt worden sind, sind die Plätze auch vor Spielbeginn bzw. der Wiederaufnahme des Spielens abzuziehen.
Die Platzpflegeutensilien sind nach Benutzung ordnungsgemäß zu verstauen bzw. an den dafür vorgesehenen Halterungen anzubringen. Sonnenschirme sind beim Verlassen der Plätze einzuklappen.
Anweisungen des Platzwartes
Anweisungen des Platzwartes oder seiner Vertreter ist Folge zu leisten. Es können jederzeit zum Zwecke der Platzpflege Plätze gesperrt oder Spielunterbrechungen bzw. Platzpflegemaßnahmen angeordnet werden.
Sauberkeit der Tennisanlage
Das Clubhaus und die Sanitäreinrichtungen sind sauber zu halten und dürfen insbesondere nicht mit Tennisschuhen betreten werden.
Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Hunde sind ständig an der Leine zu führen und von den Plätzen fernzuhalten.
Persönliche Gegenstände
Der Verein übernimmt keine Haftung für auf der Anlage oder im Clubhaus liegengelassene Wert- und Ausrüstungsgegenstände. Die Reinigungskräfte sind berechtigt, diese einzusammeln und nach einer angemessenen Frist zu entsorgen.
Sonstiges
Auf der ganzen Anlage ist ein der Tradition des Tennissports entsprechendes Verhalten zu pflegen, so dass nicht nur bei Wettkampfspielen keine Beeinträchtigung anderer Spieler bzw. Gäste stattfindet.
Bei Verstößen gegen die Spiel- und Platzordnung oder grob unsportlichem Verhalten kann ein Mitglied des Vorstandes oder ein Beauftragter Verwarnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall kann ein Platzverbot ausgesprochen werden.