Liebe Mitglieder,

das Warten hat ein Ende. Ab Montag können Sportvereine wieder unter Auflagen Sport anbieten. Im Rahmen einer Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung am Dienstag gab es positive Signale für eine Wiederaufnahme des Sports. Die Politik setzt dabei den Kurs der Umsicht und Vorsicht fort und sieht im Handlungskonzept einzelne aufeinander abgestimmte Schritte vor.

Für den Sport in Bayern bedeutet dies, dass die Regelungen in der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ ab dem kommenden Montag, 11. Mai für eine Woche bis 17. Mai Gültigkeit haben. Nach wie vor ist in Paragraph §9 der Verordnung der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter folgenden Voraussetzungen:



* Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen
* Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)
* Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen
* kontaktfreie Durchführung
* keine Nutzung von Umkleidekabinen
* konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
* keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
* Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
* keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
* keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
* keine Zuschauer

Außerdem sind unter anderem Vereinsheime, Badeanstalten, Saunas und Fitnessstudios weiterhin geschlossen (§11). Der Gastronomiebetrieb jeder Art ist untersagt (§13), dies gilt auch für Vereinsgaststätten. Ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Auflagen verstößt wird nach §21 mit einer Ordnungswidrigkeit belegt. Hier der Link zur Verordnung im Detail:


 Was müssen Spieler und Erziehungsberechtigte beachten?

1. Hygienevorschriften Beachten Sie unbedingt alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Hygiene  Vorschriften auch auf der Tennisanlage (Mindestabstand 1,5 m, Nießen/Husten in Armbeuge,   regelmäßiges Händewaschen etc.).

2. Krankheitssymptome Trifft auf Sie eines der folgenden Symptome zu, dürfen Sie die Tennisanlage nicht betreten:  1. Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)  2. Erhöhte Körpertemperatur/Fieber  3. Durchfall  4. Geruchs- oder Geschmacksverlust  5. Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage, bei denen ein Verdacht auf eine SARS Covid-19   Erkrankung vorliegt oder bestätigt wurde

3. Anlagennutzung Die Anlage ist in der Woche vom 11.05. bis 17.05. nur zum Spielen zu betreten und nicht zum   Aufenthalt. Ab dem 18.05. darf die Clubterrasse wieder gastronomisch genutzt werden, und ein   Aufenthalt dort ist erlaubt. Umkleiden und Duschen sind geschlossen, Toiletten geöffnet.   Weitere Öffnungen erfolgen nach behördlichen Vorgaben.

4. Räumlichkeiten  Tennishallen sowie alle anderen Räume der Clubanlage sind geschlossen und dürfen nicht   betreten werden – außer z.B. zum Besuch der Toiletten, zur Platzbuchung, zum Holen von   Spielgeräten etc. 

5. Spiel- trainingsbetrieb und es dürfen bis zu 5 Personen einen Tennisplatz gleichzeitig nutzen. Das Training muss kontaktlos  erfolgen, und die Spieler müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

6. Mindestabstand beim Weg auf den Platz und vom Platz und beim Seitenwechsel ist sicherzustellen, dass der   Mindestabstand eingehalten wird. Warten Sie z.B. außerhalb des Platzes bis die Spieler vor Ihnen   diesen verlassen haben, und gehen Sie beim Seitenwechsel auf verschiedenen Seiten ums Netz. 

7. Regenunterbrechung  Bei plötzlich einsetzendem Regen ist jeder selbst dafür verantwortlich, die Abstandsregeln   einzuhalten. Ansammlungen z.B. unter Vordächern sind nicht erlaubt. Gehen Sie am besten   direkt zu ihrem Auto, wenn ein Unterstellen mit Abstand nicht möglich ist. Führen Sie eine Maske   mit sich, um diese aufzusetzen, wenn Abstände kurzzeitig nicht einzuhalten sein sollten.

8. Körperkontakt  hat zu unterbleiben: kein Handshake, kein Abklatschen, kein ins-Ohr-flüstern   taktischer Überlegungen beim Doppel etc. 

9. Kinder und Begleitpersonen Die hier genannten Regeln gelten auch für Eltern oder Begleitpersonen von Kindern.  Bitte sorgen Sie auch dafür, dass die Kinder die Regeln kennen und einhalten.

10. Infektionsketten  Eine Infektion auf dem Tennisplatz ist extrem unwahrscheinlich. Trotzdem ist es wichtig, dass   im Fall einer Infektion die Infektionskette zurückverfolgt werden kann. Stellen Sie also sicher,   dass Sie bei Bedarf den Behörden Auskunft geben können, mit wem Sie in den letzten 14 Tagen   gespielt haben.

Bitte beachten Sie unbedingt diese Regeln. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass auf Tennisanlagen die Hygiene- und 

 Verhaltensregeln eingehalten werden. Beim Betreten der Anlage ist von jeder Person ab sechs Jahren eine Maske mitzuführen  und im Bedarfsfall (siehe oben) aufzusetzen. Nur so ist gewährleistet, dass es zu keiner Wiederzunahme der Infektionen kommt und die nun erfolgte Freigabe des Tennissports weiter Bestand hat und weitere Lockerungen folgen können.

Euere Vorstandschaft der Abteilung Tennis

Hygieneregeln